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Am 1. November 2011 ist die neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten

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//Am 1. November 2011 ist die neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten

Auf Vermieter in Mehrfamilienhäusern, deren Trinkwasserspeicher ein Volumen von mehr als 400 Liter aufweist, kommen jährliche Untersuchungen auf Legionellen zu.

 

Hierzu müssen entsprechende Proben genommen und untersucht werden. Die Untersuchungen einschl. der Probeentnahmen dürfen nur von akkreditierten Laboren vorgenommen werden. Diese finden sich auf der vom zuständigen Ministerium geführten Landesliste der Trinkwasseruntersuchungsstellen in Baden-Württemberg.

 


 

Hier finden Sie nähere Informationen.